Meine Fahrschule für alle Klassen
Fit for the road von Anfang an

Jetzt mit der Turbo-Führerschein-Ausbildung durchstarten!

Nur in Freiburg!

In 5 oder 8 Wochen zum LKW-Führerschein (Klasse C/CE) mit dem Turbo-Führerschein. 

Lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin für die  Anmeldung zur Turbo-Führerschein-Ausbildung.

 

Ihre Vorteile auf einem Blick:

  • Flexibler Einstieg für den 8 Wochen-Turbo-Führerschein
  • Vorrang bei Fahrstunden-Termine
  • Übung am Fahrsimulator

 

Eine Frage der Führerscheinklasse

Klasse C

Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500kg und:

  • max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrer
  • auch mit Anhänger bis max. 750 kg

Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A

Vorbesitz erforderlich: Klasse B  

Eingeschlossene Klassen: C1

Zur Info: Geltungsdauer 5 Jahre, anschließend erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Klasse CE

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500kg und:

  • max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrer
  • auch mit Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 750 kg

Vorbesitz erforderlich:  Klasse B und Klasse C  

Eingeschlossene Klassen: Klasse BE, C1E, T, D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Zur Info: Geltungsdauer 5 Jahre, anschließend erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Erforderliche Unterlagen:

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Ärtzliche Untersuchung nach FEV
  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs 
  • Gültiger Personalausweis
  • Kopie vorhandener Führerscheine

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation

Flyer zum Download

Fragen?

Wir sind gerne für Sie da!

BVB Kraftfahrschule Freiburg GmbH
Weißerlenstraße 9
79108 Freiburg
Tel.: 0761 70 86 4 80
freiburg@bvbgmbh.de

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne informieren wir Sie über dieses Thema, senden Sie uns eine Anfrage.

* Pflichtfeld
** Wir benötigen die Postleitzahl zur korrekten Zuordnung der zuständigen SVG