Beschleunigte Grundqualifikation (140 Std.)
Alle Personen, deren Ersterteilungsdatum der Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1E bzw. C/CE nach dem 09.09.2009 liegt, müssen neben der Fahrschulausbildung zur gewerblichen Nutzung eine Zusatzqualifikation nachweisen. Eine Möglichkeit hierzu ist der Besuch eines Lehrgangs zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation mit anschließender Prüfung vor der IHK.
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Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger (LKW auf BUS)
Alle Personen, deren Ersterteilungsdatum der Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1E bzw. C/CE nach dem 09.09.2009 liegt, müssen neben der Fahrschulausbildung eine Zusatzqualifikation nachweisen. Eine Möglichkeit hierzu ist der Besuch eines Lehrgangs zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation mit anschließender Prüfung vor der IHK.
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Kraftfahrer-Weiterbildung
Alle Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE und D1, D1E, D, DE für den gewerblichen Güterverkehr (Fahrzeuge über 3,5 Tonnen inklusive Anhänger) oder Personenverkehr (ab 8 Fahrgastplätzen) müssen die Weiterbildung nach BKrFQG nachweisen.
Die Weiterbildung nach BKrFQG umfasst 35 Zeitstunden innerhalb von fünf Jahren, optional verteilt auf drei Kenntnisbereiche. Aus jedem Kenntnisbereich muss mindestens eine Schulung nachgewiesen werden.