LKW
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse über 3500kg, aber nicht mehr als 7500kg:
-max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrer
-auch mit Anhänger bis max. 750 kg
Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
Mindestalter:
18 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
Klasse B
Eingeschlossene Klassen:
keine
Theoretische Ausbildung:
6x Grundunterricht + 6x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
Überland: 3 Fahrstunden á 45 min.
Autobahn: 1 Fahrstunden á 45 min.
Nachtfahrt: 1 Fahrstunden á 45 min.
Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, , anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
Aktuelles biometrisches Passbild
Augenärztliches Gutachten
Erste-Hilfe-Kurs
Gültiger Personalausweis
Kopie vorhandener Führerschein
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit :
-Anhänger oder Sattelanhänger dessen zulässige Gesamtmasse 750kg übersteigt
-einer max. zulässige Gesamtmasse der Kombination von 12.000 kg
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit:
-einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM über 3500 kg
Beide Fahrzeugkombinationen dürfen 12.000kg nicht überschreiten
Mindestalter:
18 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
Klasse B
Eingeschlossene Klassen:
keine
Theoretische Ausbildung:
6x Grundunterricht + 6x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
Überland: 3 Fahrstunden á 45 min.
Autobahn: 1 Fahrstunden á 45 min.
Nachtfahrt: 1 Fahrstunden á 45 min.
Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, , anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
Aktuelles biometrisches Passbild
Augenärztliches Gutachten
Erste-Hilfe-Kurs
Gültiger Personalausweis
Kopie vorhandener Führerscheine
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500kg und:
-max.8 Sitzplätze außer dem Fahrer
-auch mit Anhänger bis max. 750 kg
Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation
Vorbesitz erforderlich:
Klasse B
Eingeschlossene Klassen:
C1
Theoretische Ausbildung:
Mit Vorbesitz Klasse B: 6x Grundunterricht + 10x Zusatzstoff je á 90 min.
Mit Vorbesitz Klasse C1/D1: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.
Mit Vorbesitz Klasse D: 6x Grundunterricht + 2x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
Mit Vorbesitz Klasse B
Überland: 5 x Fahrstunden á 45 min.
Autobahn: 2 x Fahrstunden á 45 min.
Nachtfahrt: 3 x Fahrstunden á 45 min.
Mit Vorbesitz Klasse C1
Überland: 3 x Fahrstunden á 45 min.
Autobahn: 1 x Fahrstunden á 45 min.
Nachtfahrt:1 x Fahrstunden á 45 min.
Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
Aktuelles biometrisches Passbild
Augenärztliches Gutachten
Erste-Hilfe-Kurs
Gültiger Personalausweis
Kopie vorhandener Führerscheine
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500kg und:
-max.8 Sitzplätze außer dem Fahrer
-auch mit Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 750 kg
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation
Vorbesitz erforderlich:
Klasse B und Klasse C
Eingeschlossene Klassen:
Klasse BE, C1E, T,
D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Theoretische Ausbildung:
Mit Vorbesitz Klasse C: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
Mit Vorbesitz Klasse C
Überland: 5 x Fahrstunde á 45 min.
Autobahn: 2 x Fahrstunde á 45 min.
Nachtfahrt: 3 x Fahrstunde á 45 min.
Wenn die Klasse C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang absolviert werden
Überland: 8 x Fahrstunde á 45 min.
Autobahn: 3 x Fahrstunde á 45 min.
Nachtfahrt: 3 x Fahrstunde á 45 min.
Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
Aktuelles biometrisches Passbild
Augenärztliches Gutachten
Erste-Hilfe-Kurs
Gültiger Personalausweis
Kopie vorhandener Führerscheine
Die Agentur für Arbeit in Deutschland bietet verschiedene Fördermöglichkeiten an, um die Ausbildung zum LKW-Führerschein zu unterstützen. Dies geschieht vor allem durch den Arbeitgeberservice, der Unternehmen und Arbeitsuchenden dabei hilft, den Bedarf an qualifizierten Lkw-Fahrern zu decken.
Hier sind einige der wichtigsten Aspekte der Förderung:
1. Betriebliche Ausbildung und Umschulung
Arbeitgeber können in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice auch betriebliche Ausbildung und Umschulungsmaßnahmen planen, die durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden.
2. Bildungsgutschein
Arbeitsuchende können einen Bildungsgutschein erhalten, der die Kosten für die Führerscheinausbildung abdeckt. Dies hängt von den individuellen Voraussetzungen ab und wird in einem Beratungsgespräch mit einem Arbeitsvermittler geklärt.
3. Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber können einen Eingliederungszuschuss erhalten, wenn sie Arbeitsuchende einstellen und diese für die Lkw-Führerscheinausbildung unterstützen. Der Zuschuss kann einen Teil der Lohnkosten während der Einarbeitungszeit abdecken.
4. WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen)
Dieses Programm richtet sich an geringqualifizierte und ältere Beschäftigte. Arbeitgeber können über den Arbeitgeberservice Unterstützung für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter beantragen, einschließlich der Ausbildung zum Lkw-Führerschein.
5. Förderung für Arbeitslose
Arbeitslose Personen, die gute Chancen haben, durch den Erwerb eines Lkw-Führerscheins eine Anstellung zu finden, können gefördert werden. Dies umfasst oft auch die Kosten für die medizinische Untersuchung und andere notwendige Qualifikationen.
6. Voraussetzungen und Antragsstellung
Die genauen Voraussetzungen für die Förderung variieren und müssen individuell geprüft werden. Die Förderung der Lkw-Führerscheinausbildung durch den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit stellt somit eine wichtige Unterstützung dar, um dem Fachkräftemangel in der Logistikbranche entgegenzuwirken und Arbeitsuchenden neue Perspektiven zu bieten.
Die Förderung kann in bestimmten Fällen bis zu 100% der Kosten decken, jedoch hängt dies stark von den individuellen Voraussetzungen und der spezifischen Fördermaßnahme ab. Es ist ratsam, sich direkt an die Agentur für Arbeit oder den Arbeitgeberservice zu wenden, um eine genaue Beratung und eine individuelle Einschätzung der Förderhöhe zu erhalten.
Quelle: www.bussgeldkatalog.org, www.arbeitsagentur.de
Bus
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge, die:
-zur Beförderung von mehr als 8 Personen, aber nicht mehr als 16 Personen ausgelegt sind
-max. 8 m lang sind
-auch einen Anhänger bis max. 750 kg zGM mitführen dürfen
Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
Mindestalter:
21 Jahre
ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation
Vorbesitz erforderlich:
Klasse B
Eingeschlossene Klassen:
keine
Theoretische Ausbildung:
Bei Vorbesitz der Klasse B: 6x Grundunterricht + 10x Zusatzstoff je á 90 min.
Bei Vorbesitz der Klasse C1oder C: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 bis 2 Jahre
Grundausbildung: 43 x Fahrstunde á 45 min.
Überland: 19 x Fahrstunden á 45 min.
Autobahn: 12 x Fahrstunden á 45 min.
Nachtfahrt: 7 x Fahrstunden á 45 min.
Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahre
Grundausbildung: 16 x Fahrstunde á 45 min.
Überland: 8 x Fahrstunden á 45 min.
Autobahn: 4 x Fahrstunden á 45 min.
Nachtfahrt: 4 x Fahrstunden á 45 min.
Bei Vorbesitz der Klasse C bis 2 Jahre
Grundausbildung: 8 x Fahrstunde á 45 min.
Überland: 8 x Fahrstunden á 45 min.
Autobahn: 4 x Fahrstunden á 45 min.
Nachtfahrt: 4 x Fahrstunden á 45 min.
Bei Vorbesitz der Klasse C mehr als 2 Jahre:
Grundausbildung: 6 x Fahrstunde á 45 min.
Überland: 4 x Fahrstunden á 45 min.
Autobahn: 2 x Fahrstunden á 45 min.
Nachtfahrt: 2 x Fahrstunden á 45 min.
Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
Führungszeugnis
Aktuelles biometrisches Passbild
Ärztliches Gutachten
Erste-Hilfe-Kurs
Gültiger Personalausweis
Kopie vorhandener Führerscheine
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge, die:
-zur Beförderung von mehr als 8 Personen, aber nicht mehr als 16 Personen ausgelegt sind
-max. 8 m lang sind
-auch einen Anhänger über 750 kg zGM mitführen dürfen
Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
Mindestalter:
21 Jahre
ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation
Vorbesitz erforderlich:
Klasse C1
Eingeschlossene Klassen:
BE
Theoretische Ausbildung:
Es ist keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben
Praktische Pflichtausbildung:
Info wird nachgereicht
Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
Führungszeugnis
Aktuelles biometrisches Passbild
Ärztliches Gutachten
Erste-Hilfe-Kurs
Gültiger Personalausweis
Kopie vorhandener Führerscheine
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge, die:
-zur Beförderung von mehr als 8 Personen ausgelegt sind
-auch einen Anhänger bis max. 750 kg zGM mitführen dürfen
Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
Mindestalter:
24 Jahre
ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer
21 Jahren nach erfolgreicher Grundqualifikation
Vorbesitz erforderlich:
Klasse B
Eingeschlossene Klassen:
D1
Theoretische Ausbildung:
Bei Vorbesitz der Klasse B: 6x Grundunterricht + 10x Zusatzstoff je á 90 min.
Bei Vorbesitz der Klasse C1: 6x Grundunterricht + 12x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung
Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 bis 2 Jahre
Grundausbildung: 45 x Fahrstunde á 45 min.
Überland: 22 x Fahrstunden á 45 min.
Autobahn:14 x Fahrstunden á 45 min.
Nachtfahrt: 8 x Fahrstunden á 45 min.
Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahre
Grundausbildung: 33x Fahrstunde á 45 min.
Überland: 12x Fahrstunden á 45 min.
Autobahn: 8x Fahrstunden á 45 min.
Nachtfahrt: 5x Fahrstunden á 45 min.
Bei Vorbesitz der Klasse C bis 2 Jahre
Grundausbildung: 14xFahrstunde á 45 min.
Überland: 16x Fahrstunden á 45 min.
Autobahn: 8x Fahrstunden á 45 min.
Nachtfahrt: 6x Fahrstunden á 45 min.
Bei Vorbesitz der Klasse C mehr als 2 Jahre
Grundausbildung: 7xFahrstunde á 45 min.
Überland: 8x Fahrstunden á 45 min.
Autobahn: 4x Fahrstunden á 45 min.
Nachtfahrt: 3x Fahrstunden á 45 min.
Bei Vorbesitz der Klasse D1
Grundausbildung: 20x Fahrstunde á 45 min.
Überland: 5x Fahrstunden á 45 min.
Autobahn: 5x Fahrstunden á 45 min.
Nachtfahrt: 5x Fahrstunden á 45 min.
Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
Führungszeugnis
Aktuelles biometrisches Passbild
Ärztliches Gutachten
Erste-Hilfe-Kurs
Gültiger Personalausweis
Kopie vorhandener Führerscheine
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM
Mindestalter:
24 Jahre
ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer
21 Jahren nach erfolgreicher Grundqualifikation
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: BE,D1E
Theoretische Ausbildung:
Es ist keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben.
Praktische Pflichtausbildung:
Grundausbildung: 4x Fahrstunde á 45 min.
Überland: 3x Fahrstunden á 45 min.
Autobahn:1x Fahrstunden á 45 min.
Nachtfahrt: 1x Fahrstunden á 45 min.
Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
Führungszeugnis
Aktuelles biometrisches Passbild
Ärztliches Gutachten
Erste-Hilfe-Kurs
Gültiger Personalausweis
Kopie vorhandener Führerscheine