LKW
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse über 3500kg, aber nicht mehr als 7500kg:
- max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger bis max. 750 kg
Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
Mindestalter:
- 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
- Klasse B
Eingeschlossene Klassen:
- keine
Theoretische Ausbildung:
- 6x Grundunterricht + 6x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
- Überland: 3 Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn: 1 Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt: 1 Fahrstunden á 45 min.
- Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, , anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Gültiger Personalausweis
- Kopie vorhandener Führerschein
Was darf ich fahren?
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit :
- Anhänger oder Sattelanhänger dessen zulässige Gesamtmasse 750kg übersteigt
- einer max. zulässige Gesamtmasse der Kombination von 12.000 kg
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit:
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM über 3500 kg
- Beide Fahrzeugkombinationen dürfen 12.000kg nicht überschreiten
Mindestalter:
- 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
- Klasse B
Eingeschlossene Klassen:
- keine
Theoretische Ausbildung:
- 6x Grundunterricht + 6x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
- Überland: 3 Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn: 1 Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt: 1 Fahrstunden á 45 min.
- Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, , anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Gültiger Personalausweis
- Kopie vorhandener Führerscheine
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500kg und:
- max.8 Sitzplätze außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger bis max. 750 kg
Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation
Vorbesitz erforderlich:
- Klasse B
Eingeschlossene Klassen:
- C1
Theoretische Ausbildung:
- Mit Vorbesitz Klasse B: 6x Grundunterricht + 10x Zusatzstoff je á 90 min.
- Mit Vorbesitz Klasse C1/D1: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.
- Mit Vorbesitz Klasse D: 6x Grundunterricht + 2x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
Mit Vorbesitz Klasse B
- Überland: 5 x Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn: 2 x Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt: 3 x Fahrstunden á 45 min.
Mit Vorbesitz Klasse C1
- Überland: 3 x Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn: 1 x Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt:1 x Fahrstunden á 45 min.
Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Gültiger Personalausweis
- Kopie vorhandener Führerscheine
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500kg und:
- max.8 Sitzplätze außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 750 kg
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation
Vorbesitz erforderlich:
- Klasse B und Klasse C
Eingeschlossene Klassen:
- Klasse BE, C1E, T,
- D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Theoretische Ausbildung:
- Mit Vorbesitz Klasse C: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
Mit Vorbesitz Klasse C
- Überland: 5 x Fahrstunde á 45 min.
- Autobahn: 2 x Fahrstunde á 45 min.
- Nachtfahrt: 3 x Fahrstunde á 45 min.
Wenn die Klasse C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang absolviert werden
- Überland: 8 x Fahrstunde á 45 min.
- Autobahn: 3 x Fahrstunde á 45 min.
- Nachtfahrt: 3 x Fahrstunde á 45 min.
Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Gültiger Personalausweis
- Kopie vorhandener Führerscheine


