Meine Fahrschule für alle Klassen
Fit for the road von Anfang an

Motorrad-Klassen

Klasse Mofa

Was darf ich Fahren?

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder, maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor.

 

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie

  • 6 Doppelstunden2 
    in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
    Oder:
    Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen AA2A1 oder AM unterrichtet werden.

Praxis

  • 90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

 

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung ist abzulegen 
Fragebogen mit 20 Fragen 
ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung entfällt

 

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

Biometrisches Passbild

 

Wissenswertes:

Ohne Prüfbescheinigung darf Mofa fahren:

  • wer vor dem 01.04.1965 geboren ist;
  • wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse.

 

 

zGM = zulässige Gesamtmasse 
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit 
FahrschAusbO = Fahrschüler-Ausbildungsordnung
1 Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden. 
2 je 90 Minuten 
3 je 45 Minuten 
4 nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse 
5 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
6 Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
7 Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

1. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. 
2. Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

3 Fahrstunden Überland³, 
2 Fahrstunden Autobahn³, 

1 Fahrstunde bei Dunkelheit³.

Copyright by Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. - Nachdruck und Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.

Was darf ich fahren?

 

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

-einer bbH von max. 45km/h

-einem Hubraum von max. 50cm2 bei Verbrennungsmotoren

-einer Nennleistung von max. 4 KW bei Verbrennungsmotoren

 

Dreirädrige Kleinkrafträder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:

-einer bbH von max. 45 km/h

-einem Hubraum von max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren

-max. 4 KW bei Elektro-und Dieselmotoren

- einer max. Leermasse von 350kg bei vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

 

Mindestalter:

16 Jahre

 

Vorbesitz erforderlich:

nein

 

Eingeschlossene Klassen:

keine

 

Theoretische Ausbildung:

-Ersterteilung: 12x Grundunterricht + 2x Zusatzstoff je á 90 min.

-Erweiterung: 6x Grundunterricht + 2x Zusatzstoff je á 90 min.

 

 

Praktische Ausbildung:

Frank fragen!! Grundausbildung ohne Sonderfahrten

 

Erforderliche Unterlagen:

Aktuelles biometrisches Passbild

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Was darf ich fahren?

Kleinkrafträder, auch mit Beiwagen, mit:

-einer Hubraum bis zu max. 125 cm2

-einer Motorleistung von max. 11 KW

- einem Leistungs- und Gewichtsverhältnis von 0,1 kW/g

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, mit:

-einem Hubraum von mehr als 50cm2 bei Verbrennungsmotoren

-einer bbH von mehr als 45 km/h und einer Leistung bis zu 15 kW

 

Mindestalter:

16 Jahre

 

Vorbesitz erforderlich:

nein

 

Eingeschlossene Klassen:

AM

 

Theoretische Ausbildung:

-Ersterteilung: 12x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.

-Erweiterung: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Ausbildung:

Überland: 5x Fahrstunde á 45min.

Autobahn: 4x Fahrstude á 45min.

Nachtfahrt: 3x Fahrstunde á 45 min.

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Erforderliche Unterlagen:

Aktuelles biometrisches Passbild

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Was darf ich fahren?

 

Krafträder, inkl. Beiwagen, mit:

-einer Motorleistung von max. 35kW

-einem max. Leistungs- und Gewichtsverhältnis von 0,2 kW/kg

 

Mindestalter:

18 Jahre

 

Vorbesitz erforderlich:

Nein

 

Eingeschlossene Klassen:

AM, A1

 

Theoretische Ausbildung:

Ersterteilung: 12x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.

Erweiterung: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Pflichtausbildung:

Überland: 5 Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 4 Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 3 Fahrstunden á 45 min.

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

 

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor eurem Geburtstag abgelegt werden.

 

Erforderliche Unterlagen:

Aktuelles biometrisches Passbild

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Was darf ich fahren?

Krafträder, inkl. Beiwagen, mit:

-einem Hubraum von mehr als 50cm2 oder

-einer bbH von mehr als 45 km/h

 

Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, mit:

-einer Leistung von mehr als 15kW

-einem Hubraum von mehr als 50 cm2  bei Verbrennungsmotoren

- einer bbH von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW

 

Mindestalter:

21 Jahre

 

Vorbesitz erforderlich:

nein

 

Eingeschlossene Klassen:

A2, A1,AM

 

Theoretische Ausbildung:

-Ersterteilung: 12x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.

-Erweiterung: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Ausbildung:

Überland: 5x Fahrstunde á 45min.

Autobahn: 4x Fahrstude á 45min.

Nachtfahrt: 3x Fahrstunde á 45 min.

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

 

Erforderliche Unterlagen:

Aktuelles biometrisches Passbild

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Pkw-Klassen

Was darf ich Fahren?

 

Kraftfahrzeuge mit einer zGM bis max. 3.500 kg, max. 8 Personen + Fahrer

ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A

 Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt

 

Mindestalter:      

18 Jahre

17 Jahre -  Begleitetes Fahren

17 Jahre -  Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach erfolgreicher MPU)

 

Vorbesitz erforderlich:

Nein

 

Eingeschlossene Klassen:

AM, L

 

Theoretische Ausbildung:

Ersterteilung: 12x Grundunterricht + 2x Zusatzstoff je á 90 min.

Erweiterung: 6x Grundunterricht + 2x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Pflichtausbildung:

Überland: 5 Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 4 Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 3 Fahrstunden á 45 min.

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Loslegen könnt ihr mit der Ausbildung ein halbes Jahr vor dem Erreichen eures Mindestalters.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor eurem Geburtstag abgelegt werden.

 

Erforderliche Unterlagen:

Aktuelles biometrisches Passbild

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Was darf ich fahren?

 

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger, sofern:

-die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750kg beträgt

- die zulässige Gesamtmasse der Kombination mehr als 3500 kg übersteigt, aber insgesamt     nicht schwerer als 4250kg ist

 

Mindestalter:

18 Jahre

17 Jahre -  Begleitetes Fahren

 

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B

 

Eingeschlossene Klassen:

keine

 

Theoretische Ausbildung:

2,5 Stunden spezifischer Unterricht á 60 min.

 

Praktische Ausbildung:

Praktische Übungen: 3,5 Fahrstunden á 60 min.

Fahren im Realverkehr: 1 Fahrstunde á 60 min.

 

Zur Info:

Es ist keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.

 

Erforderliche Unterlagen:

Aktuelles biometrisches Passbild

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Was darf ich fahren?

 

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern, sofern:

- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500kg nicht übersteigt

Mindestalter:

18 Jahre

17 Jahre -  Begleitetes Fahren

 

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B

 

Eingeschlossene Klassen:

keine

 

Theoretische Ausbildung:

Es ist keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben

 

Praktische Ausbildung:

Überland: 3x Fahrstunde á 45min.

Autobahn: 1x Fahrstunde á 45 min.

Nachtfahrt: 1x Fahrstunde á 45 min.

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Erforderliche Unterlagen:

Aktuelles biometrisches Passbild

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Lkw-Klassen

Was darf ich Fahren?

 

Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse über 3500kg, aber nicht mehr als 7500kg:

-max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrer

-auch mit Anhänger bis max. 750 kg

 

Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

 

Mindestalter:

18 Jahre

 

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B

 

Eingeschlossene Klassen:

keine

 

Theoretische Ausbildung:

6x Grundunterricht + 6x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Pflichtausbildung:

Überland: 3 Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 1 Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 1 Fahrstunden á 45 min.

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, , anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

Erforderliche Unterlagen:

Aktuelles biometrisches Passbild

Augenärztliches Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Kopie vorhandener Führerschein

Was darf ich Fahren?

 

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit :

-Anhänger oder Sattelanhänger dessen zulässige Gesamtmasse 750kg übersteigt

-einer max. zulässige Gesamtmasse der Kombination von 12.000 kg

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit:

-einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM über 3500 kg

Beide Fahrzeugkombinationen dürfen 12.000kg nicht überschreiten

 

Mindestalter:

18 Jahre

 

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B

 

Eingeschlossene Klassen:

keine

 

Theoretische Ausbildung:

6x Grundunterricht + 6x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Pflichtausbildung:

Überland: 3 Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 1 Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 1 Fahrstunden á 45 min.

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, , anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

Erforderliche Unterlagen:

Aktuelles biometrisches Passbild

Augenärztliches Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Kopie vorhandener Führerscheine

Was darf ich Fahren?

 

Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500kg und:

-max.8 Sitzplätze außer dem Fahrer

-auch mit Anhänger bis max. 750 kg

 

Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

 

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation

 

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B

 

Eingeschlossene Klassen:

C1

 

Theoretische Ausbildung:

Mit Vorbesitz Klasse B: 6x Grundunterricht + 10x Zusatzstoff je á 90 min.

Mit Vorbesitz Klasse C1/D1: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.

Mit Vorbesitz Klasse D: 6x Grundunterricht + 2x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Pflichtausbildung:

Mit Vorbesitz Klasse B                                      

Überland: 5 x Fahrstunden á 45 min.                         

Autobahn: 2 x Fahrstunden á 45 min.                        

Nachtfahrt: 3 x Fahrstunden á 45 min.                        

Mit Vorbesitz Klasse C1

Überland: 3 x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 1 x Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt:1 x Fahrstunden á 45 min.

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

Erforderliche Unterlagen:

Aktuelles biometrisches Passbild

Augenärztliches Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Kopie vorhandener Führerscheine

Was darf ich Fahren?

 

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500kg und:

-max.8 Sitzplätze außer dem Fahrer

-auch mit Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 750 kg

 

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation

 

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B und Klasse C

 

Eingeschlossene Klassen:    

Klasse BE, C1E, T,

D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

 

Theoretische Ausbildung:

Mit Vorbesitz Klasse C: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.

 

                                               Praktische Pflichtausbildung:

Mit Vorbesitz Klasse C                                          

Überland: 5 x Fahrstunde á 45 min. 

Autobahn: 2 x Fahrstunde á 45 min.

Nachtfahrt: 3 x Fahrstunde á 45 min.

Wenn die Klasse C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang absolviert werden

Überland: 8 x Fahrstunde á 45 min.

Autobahn: 3 x Fahrstunde á 45 min.

Nachtfahrt: 3 x Fahrstunde á 45 min.

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

Erforderliche Unterlagen:

Aktuelles biometrisches Passbild

Augenärztliches Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Kopie vorhandener Führerscheine

Busse

Was darf ich Fahren?

 

Kraftfahrzeuge, die:

-zur Beförderung von mehr als 8 Personen, aber nicht mehr als 16 Personen ausgelegt sind

-max. 8 m lang sind

-auch einen Anhänger bis max. 750 kg zGM mitführen dürfen

 

Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

 

Mindestalter:

21 Jahre

ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation

 

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B

 

Eingeschlossene Klassen:

keine

 

Theoretische Ausbildung:

Bei Vorbesitz der Klasse B: 6x Grundunterricht + 10x Zusatzstoff je á 90 min.

Bei Vorbesitz der Klasse C1oder C: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Pflichtausbildung:

Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 bis 2 Jahre

Grundausbildung: 43 x Fahrstunde á 45 min.

Überland: 19 x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 12 x Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 7 x Fahrstunden á 45 min.

 

Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahre

Grundausbildung: 16 x Fahrstunde á 45 min.

Überland: 8 x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 4 x Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 4 x Fahrstunden á 45 min.

 

Bei Vorbesitz der Klasse C bis 2 Jahre

Grundausbildung: 8 x Fahrstunde á 45 min.

Überland: 8 x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 4 x Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 4 x Fahrstunden á 45 min.

 

Bei Vorbesitz der Klasse C mehr als 2 Jahre:

Grundausbildung: 6 x Fahrstunde á 45 min.

Überland: 4 x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 2 x Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 2 x Fahrstunden á 45 min.

 

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

 

Erforderliche Unterlagen:

Führungszeugnis

Aktuelles biometrisches Passbild

Ärztliches Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Kopie vorhandener Führerscheine

Was darf ich Fahren?

 

Kraftfahrzeuge, die:

-zur Beförderung von mehr als 8 Personen, aber nicht mehr als 16 Personen ausgelegt sind

-max. 8 m lang sind

-auch einen Anhänger über 750 kg zGM mitführen dürfen

 

Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

 

Mindestalter:

21 Jahre

ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation

 

Vorbesitz erforderlich:

Klasse C1

 

Eingeschlossene Klassen:

BE

 

Theoretische Ausbildung:

Es ist keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben

 

Praktische Pflichtausbildung:

Info wird nachgereicht

 

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

Erforderliche Unterlagen:

Führungszeugnis

Aktuelles biometrisches Passbild

Ärztliches Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Kopie vorhandener Führerscheine

Was darf ich Fahren?

 

Kraftfahrzeuge, die:

-zur Beförderung von mehr als 8 Personen ausgelegt sind

-auch einen Anhänger bis max. 750 kg zGM mitführen dürfen

 

Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

 

Mindestalter:

24 Jahre

ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer

21 Jahren nach erfolgreicher Grundqualifikation

 

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B

 

Eingeschlossene Klassen:

D1

 

Theoretische Ausbildung:

Bei Vorbesitz der Klasse B: 6x Grundunterricht + 10x Zusatzstoff je á 90 min.

Bei Vorbesitz der Klasse C1: 6x Grundunterricht + 12x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Pflichtausbildung

Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 bis 2 Jahre

Grundausbildung: 45 x Fahrstunde á 45 min.

Überland: 22 x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn:14 x Fahrstunden á 45 min. 

Nachtfahrt: 8 x Fahrstunden á 45 min. 

 

Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahre

Grundausbildung: 33x Fahrstunde á 45 min.

Überland: 12x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 8x Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 5x Fahrstunden á 45 min.

 

Bei Vorbesitz der Klasse C bis 2 Jahre

Grundausbildung: 14xFahrstunde á 45 min.

Überland: 16x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 8x Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 6x Fahrstunden á 45 min.

 

Bei Vorbesitz der Klasse C mehr als 2 Jahre

Grundausbildung: 7xFahrstunde á 45 min.

Überland: 8x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 4x Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 3x Fahrstunden á 45 min.

 

Bei Vorbesitz der Klasse D1

Grundausbildung: 20x Fahrstunde á 45 min.

Überland: 5x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 5x Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 5x Fahrstunden á 45 min.

 

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

Erforderliche Unterlagen:

Führungszeugnis

Aktuelles biometrisches Passbild

Ärztliches Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Kopie vorhandener Führerscheine

Was darf ich Fahren?

Kraftfahrzeuge der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM

 

Mindestalter:

24 Jahre

ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer

21 Jahren nach erfolgreicher Grundqualifikation

 

Vorbesitz erforderlich: Klasse B

 

Eingeschlossene Klassen: BE,D1E

Theoretische Ausbildung:

Es ist keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben.

 

Praktische Pflichtausbildung:

Grundausbildung: 4x Fahrstunde á 45 min.

Überland: 3x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn:1x Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 1x Fahrstunden á 45 min.

 

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

Zur Info:

Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

Erforderliche Unterlagen:

Führungszeugnis

Aktuelles biometrisches Passbild

Ärztliches Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Kopie vorhandener Führerscheine

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