LKW
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse über 3500kg, aber nicht mehr als 7500kg:
- max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger bis max. 750 kg
Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
Mindestalter:
- 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
- Klasse B
Eingeschlossene Klassen:
- keine
Theoretische Ausbildung:
- 6x Grundunterricht + 6x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
- Überland: 3 Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn: 1 Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt: 1 Fahrstunden á 45 min.
- Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, , anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Gültiger Personalausweis
- Kopie vorhandener Führerschein
Was darf ich fahren?
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit :
- Anhänger oder Sattelanhänger dessen zulässige Gesamtmasse 750kg übersteigt
- einer max. zulässige Gesamtmasse der Kombination von 12.000 kg
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit:
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM über 3500 kg
- Beide Fahrzeugkombinationen dürfen 12.000kg nicht überschreiten
Mindestalter:
- 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
- Klasse B
Eingeschlossene Klassen:
- keine
Theoretische Ausbildung:
- 6x Grundunterricht + 6x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
- Überland: 3 Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn: 1 Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt: 1 Fahrstunden á 45 min.
- Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, , anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Gültiger Personalausweis
- Kopie vorhandener Führerscheine
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500kg und:
- max.8 Sitzplätze außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger bis max. 750 kg
Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation
Vorbesitz erforderlich:
- Klasse B
Eingeschlossene Klassen:
- C1
Theoretische Ausbildung:
- Mit Vorbesitz Klasse B: 6x Grundunterricht + 10x Zusatzstoff je á 90 min.
- Mit Vorbesitz Klasse C1/D1: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.
- Mit Vorbesitz Klasse D: 6x Grundunterricht + 2x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
Mit Vorbesitz Klasse B
- Überland: 5 x Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn: 2 x Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt: 3 x Fahrstunden á 45 min.
Mit Vorbesitz Klasse C1
- Überland: 3 x Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn: 1 x Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt:1 x Fahrstunden á 45 min.
Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Gültiger Personalausweis
- Kopie vorhandener Führerscheine
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500kg und:
- max.8 Sitzplätze außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 750 kg
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation
Vorbesitz erforderlich:
- Klasse B und Klasse C
Eingeschlossene Klassen:
- Klasse BE, C1E, T,
- D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Theoretische Ausbildung:
- Mit Vorbesitz Klasse C: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
Mit Vorbesitz Klasse C
- Überland: 5 x Fahrstunde á 45 min.
- Autobahn: 2 x Fahrstunde á 45 min.
- Nachtfahrt: 3 x Fahrstunde á 45 min.
Wenn die Klasse C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang absolviert werden
- Überland: 8 x Fahrstunde á 45 min.
- Autobahn: 3 x Fahrstunde á 45 min.
- Nachtfahrt: 3 x Fahrstunde á 45 min.
Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Gültiger Personalausweis
- Kopie vorhandener Führerscheine
Bus
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge, die:
- zur Beförderung von mehr als 8 Personen, aber nicht mehr als 16 Personen ausgelegt sind
- max. 8 m lang sind
- auch einen Anhänger bis max. 750 kg zGM mitführen dürfen
Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
Mindestalter:
- 21 Jahre
- ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation
Vorbesitz erforderlich:
- Klasse B
Eingeschlossene Klassen:
- keine
Theoretische Ausbildung:
- Bei Vorbesitz der Klasse B: 6x Grundunterricht + 10x Zusatzstoff je á 90 min.
- Bei Vorbesitz der Klasse C1oder C: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung:
Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 bis 2 Jahre
- Grundausbildung: 43 x Fahrstunde á 45 min.
- Überland: 19 x Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn: 12 x Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt: 7 x Fahrstunden á 45 min.
Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahre
- Grundausbildung: 16 x Fahrstunde á 45 min.
- Überland: 8 x Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn: 4 x Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt: 4 x Fahrstunden á 45 min.
Bei Vorbesitz der Klasse C bis 2 Jahre
- Grundausbildung: 8 x Fahrstunde á 45 min.
- Überland: 8 x Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn: 4 x Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt: 4 x Fahrstunden á 45 min.
Bei Vorbesitz der Klasse C mehr als 2 Jahre:
- Grundausbildung: 6 x Fahrstunde á 45 min.
- Überland: 4 x Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn: 2 x Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt: 2 x Fahrstunden á 45 min.
Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
- Führungszeugnis
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Ärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Gültiger Personalausweis
- Kopie vorhandener Führerscheine
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge, die:
- zur Beförderung von mehr als 8 Personen, aber nicht mehr als 16 Personen ausgelegt sind
- max. 8 m lang sind
- auch einen Anhänger über 750 kg zGM mitführen dürfen
Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
Mindestalter:
- 21 Jahre
- ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation
Vorbesitz erforderlich:
- Klasse C1
Eingeschlossene Klassen:
- BE
Theoretische Ausbildung:
- Es ist keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben
Praktische Pflichtausbildung:
- Info wird nachgereicht
Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
- Führungszeugnis
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Ärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Gültiger Personalausweis
- Kopie vorhandener Führerscheine
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge, die:
- zur Beförderung von mehr als 8 Personen ausgelegt sind
- auch einen Anhänger bis max. 750 kg zGM mitführen dürfen
Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
Mindestalter:
- 24 Jahre
- ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer
- 21 Jahren nach erfolgreicher Grundqualifikation
Vorbesitz erforderlich:
- Klasse B
Eingeschlossene Klassen:
- D1
Theoretische Ausbildung:
- Bei Vorbesitz der Klasse B: 6x Grundunterricht + 10x Zusatzstoff je á 90 min.
- Bei Vorbesitz der Klasse C1: 6x Grundunterricht + 12x Zusatzstoff je á 90 min.
Praktische Pflichtausbildung
Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 bis 2 Jahre
- Grundausbildung: 45 x Fahrstunde á 45 min.
- Überland: 22 x Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn:14 x Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt: 8 x Fahrstunden á 45 min.
Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahre
- Grundausbildung: 33x Fahrstunde á 45 min.
- Überland: 12x Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn: 8x Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt: 5x Fahrstunden á 45 min.
Bei Vorbesitz der Klasse C bis 2 Jahre
- Grundausbildung: 14xFahrstunde á 45 min.
- Überland: 16x Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn: 8x Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt: 6x Fahrstunden á 45 min.
Bei Vorbesitz der Klasse C mehr als 2 Jahre
- Grundausbildung: 7xFahrstunde á 45 min.
- Überland: 8x Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn: 4x Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt: 3x Fahrstunden á 45 min.
Bei Vorbesitz der Klasse D1
- Grundausbildung: 20x Fahrstunde á 45 min.
- Überland: 5x Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn: 5x Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt: 5x Fahrstunden á 45 min.
Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
- Führungszeugnis
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Ärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Gültiger Personalausweis
- Kopie vorhandener Führerscheine
Was darf ich Fahren?
Kraftfahrzeuge der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM
Mindestalter:
- 24 Jahre
- ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer
- 21 Jahren nach erfolgreicher Grundqualifikation
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: BE,D1E
Theoretische Ausbildung:
Es ist keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben.
Praktische Pflichtausbildung:
- Grundausbildung: 4x Fahrstunde á 45 min.
- Überland: 3x Fahrstunden á 45 min.
- Autobahn:1x Fahrstunden á 45 min.
- Nachtfahrt: 1x Fahrstunden á 45 min.
Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.
Zur Info:
Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
- Führungszeugnis
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Ärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Gültiger Personalausweis
- Kopie vorhandener Führerscheine


