Meine Fahrschule für Lkw und Bus
Fit for the road von Anfang an

LKW

Was darf ich Fahren?

 

Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse über 3500kg, aber nicht mehr als 7500kg:

-max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrer

-auch mit Anhänger bis max. 750 kg

 

Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

 

Mindestalter:

18 Jahre

 

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B

 

Eingeschlossene Klassen:

keine

 

Theoretische Ausbildung:

6x Grundunterricht + 6x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Pflichtausbildung:

Überland: 3 Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 1 Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 1 Fahrstunden á 45 min.

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, , anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

Erforderliche Unterlagen:

Aktuelles biometrisches Passbild

Augenärztliches Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Kopie vorhandener Führerschein

Was darf ich Fahren?

 

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit :

-Anhänger oder Sattelanhänger dessen zulässige Gesamtmasse 750kg übersteigt

-einer max. zulässige Gesamtmasse der Kombination von 12.000 kg

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit:

-einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM über 3500 kg

Beide Fahrzeugkombinationen dürfen 12.000kg nicht überschreiten

 

Mindestalter:

18 Jahre

 

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B

 

Eingeschlossene Klassen:

keine

 

Theoretische Ausbildung:

6x Grundunterricht + 6x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Pflichtausbildung:

Überland: 3 Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 1 Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 1 Fahrstunden á 45 min.

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, , anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

Erforderliche Unterlagen:

Aktuelles biometrisches Passbild

Augenärztliches Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Kopie vorhandener Führerscheine

Was darf ich Fahren?

 

Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500kg und:

-max.8 Sitzplätze außer dem Fahrer

-auch mit Anhänger bis max. 750 kg

 

Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

 

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation

 

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B

 

Eingeschlossene Klassen:

C1

 

Theoretische Ausbildung:

Mit Vorbesitz Klasse B: 6x Grundunterricht + 10x Zusatzstoff je á 90 min.

Mit Vorbesitz Klasse C1/D1: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.

Mit Vorbesitz Klasse D: 6x Grundunterricht + 2x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Pflichtausbildung:

Mit Vorbesitz Klasse B                                      

Überland: 5 x Fahrstunden á 45 min.                         

Autobahn: 2 x Fahrstunden á 45 min.                        

Nachtfahrt: 3 x Fahrstunden á 45 min.                        

Mit Vorbesitz Klasse C1

Überland: 3 x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 1 x Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt:1 x Fahrstunden á 45 min.

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

Erforderliche Unterlagen:

Aktuelles biometrisches Passbild

Augenärztliches Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Kopie vorhandener Führerscheine

Was darf ich Fahren?

 

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500kg und:

-max.8 Sitzplätze außer dem Fahrer

-auch mit Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 750 kg

 

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation

 

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B und Klasse C

 

Eingeschlossene Klassen:    

Klasse BE, C1E, T,

D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

 

Theoretische Ausbildung:

Mit Vorbesitz Klasse C: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.

 

                                               Praktische Pflichtausbildung:

Mit Vorbesitz Klasse C                                          

Überland: 5 x Fahrstunde á 45 min. 

Autobahn: 2 x Fahrstunde á 45 min.

Nachtfahrt: 3 x Fahrstunde á 45 min.

Wenn die Klasse C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang absolviert werden

Überland: 8 x Fahrstunde á 45 min.

Autobahn: 3 x Fahrstunde á 45 min.

Nachtfahrt: 3 x Fahrstunde á 45 min.

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

Erforderliche Unterlagen:

Aktuelles biometrisches Passbild

Augenärztliches Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Kopie vorhandener Führerscheine

Förderung durch den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit in Deutschland bietet verschiedene Fördermöglichkeiten an, um die Ausbildung zum LKW-Führerschein zu unterstützen. Dies geschieht vor allem durch den Arbeitgeberservice, der Unternehmen und Arbeitsuchenden dabei hilft, den Bedarf an qualifizierten Lkw-Fahrern zu decken.

Hier sind einige der wichtigsten Aspekte der Förderung:

1. Betriebliche Ausbildung und Umschulung

Arbeitgeber können in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice auch betriebliche Ausbildung und Umschulungsmaßnahmen planen, die durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden.

2. Bildungsgutschein

Arbeitsuchende können einen Bildungsgutschein erhalten, der die Kosten für die Führerscheinausbildung abdeckt. Dies hängt von den individuellen Voraussetzungen ab und wird in einem Beratungsgespräch mit einem Arbeitsvermittler geklärt.

3. Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber können einen Eingliederungszuschuss erhalten, wenn sie Arbeitsuchende einstellen und diese für die Lkw-Führerscheinausbildung unterstützen. Der Zuschuss kann einen Teil der Lohnkosten während der Einarbeitungszeit abdecken.

4. WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen)

Dieses Programm richtet sich an geringqualifizierte und ältere Beschäftigte. Arbeitgeber können über den Arbeitgeberservice Unterstützung für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter beantragen, einschließlich der Ausbildung zum Lkw-Führerschein.

5. Förderung für Arbeitslose

Arbeitslose Personen, die gute Chancen haben, durch den Erwerb eines Lkw-Führerscheins eine Anstellung zu finden, können gefördert werden. Dies umfasst oft auch die Kosten für die medizinische Untersuchung und andere notwendige Qualifikationen.

6. Voraussetzungen und Antragsstellung

Die genauen Voraussetzungen für die Förderung variieren und müssen individuell geprüft werden. Die Förderung der Lkw-Führerscheinausbildung durch den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit stellt somit eine wichtige Unterstützung dar, um dem Fachkräftemangel in der Logistikbranche entgegenzuwirken und Arbeitsuchenden neue Perspektiven zu bieten.

Die Förderung kann in bestimmten Fällen bis zu 100% der Kosten decken, jedoch hängt dies stark von den individuellen Voraussetzungen und der spezifischen Fördermaßnahme ab. Es ist ratsam, sich direkt an die Agentur für Arbeit oder den Arbeitgeberservice zu wenden, um eine genaue Beratung und eine individuelle Einschätzung der Förderhöhe zu erhalten.

Quelle: www.bussgeldkatalog.org, www.arbeitsagentur.de

Bus

Was darf ich Fahren?

 

Kraftfahrzeuge, die:

-zur Beförderung von mehr als 8 Personen, aber nicht mehr als 16 Personen ausgelegt sind

-max. 8 m lang sind

-auch einen Anhänger bis max. 750 kg zGM mitführen dürfen

 

Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

 

Mindestalter:

21 Jahre

ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation

 

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B

 

Eingeschlossene Klassen:

keine

 

Theoretische Ausbildung:

Bei Vorbesitz der Klasse B: 6x Grundunterricht + 10x Zusatzstoff je á 90 min.

Bei Vorbesitz der Klasse C1oder C: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Pflichtausbildung:

Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 bis 2 Jahre

Grundausbildung: 43 x Fahrstunde á 45 min.

Überland: 19 x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 12 x Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 7 x Fahrstunden á 45 min.

 

Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahre

Grundausbildung: 16 x Fahrstunde á 45 min.

Überland: 8 x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 4 x Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 4 x Fahrstunden á 45 min.

 

Bei Vorbesitz der Klasse C bis 2 Jahre

Grundausbildung: 8 x Fahrstunde á 45 min.

Überland: 8 x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 4 x Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 4 x Fahrstunden á 45 min.

 

Bei Vorbesitz der Klasse C mehr als 2 Jahre:

Grundausbildung: 6 x Fahrstunde á 45 min.

Überland: 4 x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 2 x Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 2 x Fahrstunden á 45 min.

 

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

 

Erforderliche Unterlagen:

Führungszeugnis

Aktuelles biometrisches Passbild

Ärztliches Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Kopie vorhandener Führerscheine

Was darf ich Fahren?

 

Kraftfahrzeuge, die:

-zur Beförderung von mehr als 8 Personen, aber nicht mehr als 16 Personen ausgelegt sind

-max. 8 m lang sind

-auch einen Anhänger über 750 kg zGM mitführen dürfen

 

Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

 

Mindestalter:

21 Jahre

ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation

 

Vorbesitz erforderlich:

Klasse C1

 

Eingeschlossene Klassen:

BE

 

Theoretische Ausbildung:

Es ist keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben

 

Praktische Pflichtausbildung:

Info wird nachgereicht

 

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

Erforderliche Unterlagen:

Führungszeugnis

Aktuelles biometrisches Passbild

Ärztliches Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Kopie vorhandener Führerscheine

Was darf ich Fahren?

 

Kraftfahrzeuge, die:

-zur Beförderung von mehr als 8 Personen ausgelegt sind

-auch einen Anhänger bis max. 750 kg zGM mitführen dürfen

 

Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

 

Mindestalter:

24 Jahre

ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer

21 Jahren nach erfolgreicher Grundqualifikation

 

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B

 

Eingeschlossene Klassen:

D1

 

Theoretische Ausbildung:

Bei Vorbesitz der Klasse B: 6x Grundunterricht + 10x Zusatzstoff je á 90 min.

Bei Vorbesitz der Klasse C1: 6x Grundunterricht + 12x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Pflichtausbildung

Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 bis 2 Jahre

Grundausbildung: 45 x Fahrstunde á 45 min.

Überland: 22 x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn:14 x Fahrstunden á 45 min. 

Nachtfahrt: 8 x Fahrstunden á 45 min. 

 

Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahre

Grundausbildung: 33x Fahrstunde á 45 min.

Überland: 12x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 8x Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 5x Fahrstunden á 45 min.

 

Bei Vorbesitz der Klasse C bis 2 Jahre

Grundausbildung: 14xFahrstunde á 45 min.

Überland: 16x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 8x Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 6x Fahrstunden á 45 min.

 

Bei Vorbesitz der Klasse C mehr als 2 Jahre

Grundausbildung: 7xFahrstunde á 45 min.

Überland: 8x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 4x Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 3x Fahrstunden á 45 min.

 

Bei Vorbesitz der Klasse D1

Grundausbildung: 20x Fahrstunde á 45 min.

Überland: 5x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn: 5x Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 5x Fahrstunden á 45 min.

 

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

Erforderliche Unterlagen:

Führungszeugnis

Aktuelles biometrisches Passbild

Ärztliches Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Kopie vorhandener Führerscheine

Was darf ich Fahren?

Kraftfahrzeuge der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM

 

Mindestalter:

24 Jahre

ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer

21 Jahren nach erfolgreicher Grundqualifikation

 

Vorbesitz erforderlich: Klasse B

 

Eingeschlossene Klassen: BE,D1E

Theoretische Ausbildung:

Es ist keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben.

 

Praktische Pflichtausbildung:

Grundausbildung: 4x Fahrstunde á 45 min.

Überland: 3x Fahrstunden á 45 min.

Autobahn:1x Fahrstunden á 45 min.

Nachtfahrt: 1x Fahrstunden á 45 min.

 

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

Zur Info:

Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

Erforderliche Unterlagen:

Führungszeugnis

Aktuelles biometrisches Passbild

Ärztliches Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs 

Gültiger Personalausweis

Kopie vorhandener Führerscheine

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