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Klassen

Übersicht der Klassen Bus und LKW

Voraussetzungen - Ausbildungsdauer - Unterricht

Hier erfahren Sie detailliert folgendes:

  • Was darf ich als Fahrer?
  • Welches Mindestalter ist vorgeschrieben?
  • Welche Führerscheinklassen sind Voraussetzung?
  • Was beinhaltet die Ausbildung?
  • Welche Unterlagen sind erforderlich? 

  1. Die Klassen für Bus und LKW
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Kerstin Sacherer

k.sacherer@bvbgmbh.de

LKW

Was darf ich Fahren?

Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse über 3500kg, aber nicht mehr als 7500kg:

  • max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrer
  • auch mit Anhänger bis max. 750 kg

Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

Mindestalter:

  • 18 Jahre

Vorbesitz erforderlich:

  • Klasse B

Eingeschlossene Klassen:

  • keine

Theoretische Ausbildung:

  • 6x Grundunterricht + 6x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Pflichtausbildung:

  • Überland: 3 Fahrstunden á 45 min.
  • Autobahn: 1 Fahrstunden á 45 min.
  • Nachtfahrt: 1 Fahrstunden á 45 min.
  • Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

Zur Info:

Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, , anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Erforderliche Unterlagen:

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Gültiger Personalausweis
  • Kopie vorhandener Führerschein

Was darf ich fahren?

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit :

  • Anhänger oder Sattelanhänger dessen zulässige Gesamtmasse 750kg übersteigt
  • einer max. zulässige Gesamtmasse der Kombination von 12.000 kg

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit:

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM über 3500 kg
  • Beide Fahrzeugkombinationen dürfen 12.000kg nicht überschreiten

Mindestalter:

  • 18 Jahre

Vorbesitz erforderlich:

  • Klasse B

Eingeschlossene Klassen:

  • keine

Theoretische Ausbildung:

  • 6x Grundunterricht + 6x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Pflichtausbildung:

  • Überland: 3 Fahrstunden á 45 min.
  • Autobahn: 1 Fahrstunden á 45 min.
  • Nachtfahrt: 1 Fahrstunden á 45 min.
  • Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

Zur Info:

Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, , anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Erforderliche Unterlagen:

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Gültiger Personalausweis
  • Kopie vorhandener Führerscheine

Was darf ich Fahren?

Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500kg und:

  • max.8 Sitzplätze außer dem Fahrer
  • auch mit Anhänger bis max. 750 kg

Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation

Vorbesitz erforderlich:

  • Klasse B

Eingeschlossene Klassen:

  • C1

 

Theoretische Ausbildung:

  • Mit Vorbesitz Klasse B: 6x Grundunterricht + 10x Zusatzstoff je á 90 min.
  • Mit Vorbesitz Klasse C1/D1: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.
  • Mit Vorbesitz Klasse D: 6x Grundunterricht + 2x Zusatzstoff je á 90 min.

Praktische Pflichtausbildung:

Mit Vorbesitz Klasse B                                      

  • Überland: 5 x Fahrstunden á 45 min.                        
  • Autobahn: 2 x Fahrstunden á 45 min.                       
  • Nachtfahrt: 3 x Fahrstunden á 45 min.                        

Mit Vorbesitz Klasse C1

  • Überland: 3 x Fahrstunden á 45 min.
  • Autobahn: 1 x Fahrstunden á 45 min.
  • Nachtfahrt:1 x Fahrstunden á 45 min.

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach für jeweils 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Gültiger Personalausweis
  • Kopie vorhandener Führerscheine

Was darf ich Fahren?

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einer Gesamtmasse von mehr als 3500kg und:

  • max.8 Sitzplätze außer dem Fahrer
  • auch mit Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 750 kg

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation

Vorbesitz erforderlich:

  • Klasse B und Klasse C

Eingeschlossene Klassen:    

  • Klasse BE, C1E, T,
  • D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Theoretische Ausbildung:

  • Mit Vorbesitz Klasse C: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Pflichtausbildung:

Mit Vorbesitz Klasse C                                          

  • Überland: 5 x Fahrstunde á 45 min.
  • Autobahn: 2 x Fahrstunde á 45 min.
  • Nachtfahrt: 3 x Fahrstunde á 45 min.

Wenn die Klasse C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang absolviert werden

  • Überland: 8 x Fahrstunde á 45 min.
  • Autobahn: 3 x Fahrstunde á 45 min.
  • Nachtfahrt: 3 x Fahrstunde á 45 min.

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

Zur Info:

Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Erforderliche Unterlagen:

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Gültiger Personalausweis
  • Kopie vorhandener Führerscheine

Bus

Was darf ich Fahren?

Kraftfahrzeuge, die:

  • zur Beförderung von mehr als 8 Personen, aber nicht mehr als 16 Personen ausgelegt sind
  • max. 8 m lang sind
  • auch einen Anhänger bis max. 750 kg zGM mitführen dürfen

Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation

Vorbesitz erforderlich:

  • Klasse B

Eingeschlossene Klassen:

  • keine

Theoretische Ausbildung:

  • Bei Vorbesitz der Klasse B: 6x Grundunterricht + 10x Zusatzstoff je á 90 min.
  • Bei Vorbesitz der Klasse C1oder C: 6x Grundunterricht + 4x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Pflichtausbildung:

Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 bis 2 Jahre

  • Grundausbildung: 43 x Fahrstunde á 45 min.
  • Überland: 19 x Fahrstunden á 45 min.
  • Autobahn: 12 x Fahrstunden á 45 min.
  • Nachtfahrt: 7 x Fahrstunden á 45 min.

Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahre

  • Grundausbildung: 16 x Fahrstunde á 45 min.
  • Überland: 8 x Fahrstunden á 45 min.
  • Autobahn: 4 x Fahrstunden á 45 min.
  • Nachtfahrt: 4 x Fahrstunden á 45 min.

Bei Vorbesitz der Klasse C bis 2 Jahre

  • Grundausbildung: 8 x Fahrstunde á 45 min.
  • Überland: 8 x Fahrstunden á 45 min.
  • Autobahn: 4 x Fahrstunden á 45 min.
  • Nachtfahrt: 4 x Fahrstunden á 45 min.

Bei Vorbesitz der Klasse C mehr als 2 Jahre:

  • Grundausbildung: 6 x Fahrstunde á 45 min.
  • Überland: 4 x Fahrstunden á 45 min.
  • Autobahn: 2 x Fahrstunden á 45 min.
  • Nachtfahrt: 2 x Fahrstunden á 45 min.

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Führungszeugnis
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Ärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Gültiger Personalausweis
  • Kopie vorhandener Führerscheine

Was darf ich Fahren?

Kraftfahrzeuge, die:

  • zur Beförderung von mehr als 8 Personen, aber nicht mehr als 16 Personen ausgelegt sind
  • max. 8 m lang sind
  • auch einen Anhänger über 750 kg zGM mitführen dürfen

Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder nach erfolgreicher Grundqualifikation

Vorbesitz erforderlich:

  • Klasse C1

Eingeschlossene Klassen:

  • BE

Theoretische Ausbildung:

  • Es ist keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben

Praktische Pflichtausbildung:

  • Info wird nachgereicht

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Erforderliche Unterlagen:

  • Führungszeugnis
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Ärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Gültiger Personalausweis
  • Kopie vorhandener Führerscheine

Was darf ich Fahren?

Kraftfahrzeuge, die:

  • zur Beförderung von mehr als 8 Personen ausgelegt sind
  • auch einen Anhänger bis max. 750 kg zGM mitführen dürfen

Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

Mindestalter:

  • 24 Jahre
  • ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer
  • 21 Jahren nach erfolgreicher Grundqualifikation

Vorbesitz erforderlich:

  • Klasse B

Eingeschlossene Klassen:

  • D1

Theoretische Ausbildung:

  • Bei Vorbesitz der Klasse B: 6x Grundunterricht + 10x Zusatzstoff je á 90 min.
  • Bei Vorbesitz der Klasse C1: 6x Grundunterricht + 12x Zusatzstoff je á 90 min.

 

Praktische Pflichtausbildung

Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 bis 2 Jahre

  • Grundausbildung: 45 x Fahrstunde á 45 min.
  • Überland: 22 x Fahrstunden á 45 min.
  • Autobahn:14 x Fahrstunden á 45 min.
  • Nachtfahrt: 8 x Fahrstunden á 45 min. 

Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahre

  • Grundausbildung: 33x Fahrstunde á 45 min.
  • Überland: 12x Fahrstunden á 45 min.
  • Autobahn: 8x Fahrstunden á 45 min.
  • Nachtfahrt: 5x Fahrstunden á 45 min.

Bei Vorbesitz der Klasse C bis 2 Jahre

  • Grundausbildung: 14xFahrstunde á 45 min.
  • Überland: 16x Fahrstunden á 45 min.
  • Autobahn: 8x Fahrstunden á 45 min.
  • Nachtfahrt: 6x Fahrstunden á 45 min.

Bei Vorbesitz der Klasse C mehr als 2 Jahre

  • Grundausbildung: 7xFahrstunde á 45 min.
  • Überland: 8x Fahrstunden á 45 min.
  • Autobahn: 4x Fahrstunden á 45 min.
  • Nachtfahrt: 3x Fahrstunden á 45 min.

Bei Vorbesitz der Klasse D1

  • Grundausbildung: 20x Fahrstunde á 45 min.
  • Überland: 5x Fahrstunden á 45 min.
  • Autobahn: 5x Fahrstunden á 45 min.
  • Nachtfahrt: 5x Fahrstunden á 45 min.

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Erforderliche Unterlagen:

  • Führungszeugnis
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Ärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Gültiger Personalausweis
  • Kopie vorhandener Führerscheine

Was darf ich Fahren?

Kraftfahrzeuge der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM

Mindestalter:

  • 24 Jahre
  • ab 18 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer
  • 21 Jahren nach erfolgreicher Grundqualifikation

Vorbesitz erforderlich: Klasse B

Eingeschlossene Klassen: BE,D1E

Theoretische Ausbildung:

Es ist keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben.

Praktische Pflichtausbildung:

  • Grundausbildung: 4x Fahrstunde á 45 min.
  • Überland: 3x Fahrstunden á 45 min.
  • Autobahn:1x Fahrstunden á 45 min.
  • Nachtfahrt: 1x Fahrstunden á 45 min.

Übungsstunden: nach Bedarf, die Anzahl hängt von den Fahrfertigkeiten des Bewerbers ab.

 

Zur Info:

Geltungsdauer 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Erforderliche Unterlagen:

  • Führungszeugnis
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Ärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Gültiger Personalausweis
  • Kopie vorhandener Führerscheine
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